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Wertsachen per Post? Unbedingt versichern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Wer teure Weihnachtsgeschenke per Post verschicken will, sollte das Paket in jedem Fall versichern lassen. Im Standardtarif wird für Wertsachen nicht gehaftet. Denn bei vielen Paketdiensten gelten wertvolle Gegenstände als "Verbotsgüter", die von der Haftung ausgeschlossen sind. Das versicherte Paket kostet in der Regel etwas mehr, dafür haben Verbraucher bei möglichen Schäden oder Verlusten auch etwas in der Hand", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Bayern.

Sie rät, vor dem Versand mit einer Fotokamera zu dokumentieren, welche Gegenstände sich im Paket befinden. Zusätzlich sollten Verbraucher eine Liste erstellen, was die einzelnen Dinge wert sind. "Dann haben sie im Schadensfall klare Beweise", sagt Halm.

Fester Liefertermin kann helfen

Idealerweise vereinbaren Verbraucher zusätzlich ein festes Lieferdatum mit dem Paketdienstleister - dann merken sie sofort, wenn etwas nicht oder verspätet ankommt. "In einem solchen Fall sollten Verbraucher schnell reagieren und sich an den Paketdienstleister wenden", sagt Halm. Denn der Anbieter ist bis zur Übergabe dafür verantwortlich, dass die Gegenstände im Paket heil und pünktlich ankommen - er muss also in der Regel für mögliche Schäden oder Verluste aufkommen.

Wenn es nicht um Wertgegenstände oder Geld geht, sind die Pakete meist bis etwa 500 Euro bei den Dienstleistern versichert. Details zu der genauen Haftungsgrenze finden Verbraucher jeweils in den Geschäftsbedingungen der Anbieter.