Wertsachen im Urlaub: Hoteltresor oder Zimmersafe?

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 07.07.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - "Wohin mit meinen Wertsachen?" Diese Frage beschäftigt fast alle Urlauber immer wieder aufs Neue. In der Regel stehen ein Hoteltresor sowie ein Zimmersafe zur Auswahl. Besser aufgehoben sind Wertsachen im Hoteltresor.
Denn bei einem Diebstahl ist die von der Versicherung abgedeckte Schadenssumme größer, wenn die Gegenstände aus dem Tresor des Hotels statt aus dem Safe im Zimmer entwendet wurden, erklärt der Tüv Rheinland. Wird etwas geklaut, sollten Urlauber sofort die Hotelrezeption und die örtliche Polizei informieren. Die Anzeigen gelten als Nachweis, um den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Für diese zählt aber häufig der Zeitwert und nicht der Wiederbeschaffungswert.
Geschädigte erhalten als Schadenersatz für ältere Geräte also einen Bruchteil des Originalpreises. Der Tüv Rheinland rät deshalb, möglichst keine allzu wertvollen Gegenstände auf Reisen mitzunehmen. Eine Reisegepäckversicherung als Diebstahlschutz ist nach Ansicht der Organisation nur bedingt sinnvoll: Denn sie zahlt in vielen Situationen nicht, zum Beispiel wenn Gepäck aus unverschlossenen Hotelräumen geklaut wird. Und beim Verlust des Gepäcks am Flughafen haftet ohnehin die Fluggesellschaft.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Außerhalb Ihres Hauses sind folgende Rohre auf dem versicherten Grundstück durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:
- Wasserzuleitungsrohre
- Heizungsrohre (Warmwasser-, Wärmepumpen-, Dampf- oder Solarheizung, Klimaanlage)
Erstattet werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden. Die Rohre müssen zur Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und Ihrer Verantwortung unterliegen.
In leistungsstarken Tarifen sind die genannten Rohre auch außerhalb des Gebäudes versichert, zum Beispiel bis zur Straßenmitte.
Für Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Hauses auf Ihrem Grundstück oder außerhalb Ihres Grundstücks befinden, brauchen Sie ebenfalls eine zusätzliche Klausel im Vertrag, damit der Versicherer bei Schäden an den Rohren durch Bruch oder Frost zahlt.
Bedingung ist auch hier, dass Sie für die Rohre verantwortlich sind (zum Beispiel keine ausschließlich gewerblich genutzten Rohre) und diese der Entsorgung Ihres Hauses dienen.
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