Werkstattbindung ist nicht immer sinnvoll
Stand: 03.11.2010
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München - Wer ein Neu- oder Leasingfahrzeug besitzt, sollte beim Abschluss einer Kfz-Versicherung auf die Werkstattbindung verzichtet werden. Das rät der ADAC in München. Zwar könne die Prämie durch die Werkstattbindung um bis zu 15 Prozent sinken, doch für Kulanzleistungen verlangt der Fahrzeughersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt, so der ADAC. Bei Leasingfahrzeugen könne der Abschluss einer Werkstattbindung sogar mit einer Vertragsverletzung einhergehen.
Im Schadensfall kann die Werkstattbindung für den Kunden laut ADAC zudem viel Fahrerei mit sich bringen - etwa wenn das Werkstattnetz des Versicherers grobmaschig und kein Hol- und Bringdienst Teil des Service ist. Zu den Risiken der Bindung gehörten auch mögliche Qualitätseinbußen bei der Reparatur. Haltern rät der ADAC deshalb bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass die Versicherung ausschließlich mit zertifizierten Werkstätten zusammenarbeitet - etwa anerkannten Meisterbetrieben, die Mitglied einer Innung sind. Auch sollte darauf geachtet werden, dass diese Betriebe Gewährleistung auf Reparaturen geben.
Neuwagengarantien sind laut ADAC seit 2002 durch Werkstattbindungen übrigens nicht mehr gefährdet. Bei Gebrauchtwagen könne es Autofahrern allerdings passieren, dass eine Anschlussgarantie vom Besuch der Herstellerwerkstatt abhängig gemacht wird.
Wer zum Jahresbeginn zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln möchte, muss in der Regel bis Ende November kündigen. Denn bei den meisten Unternehmen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.