Weniger ist mehr: Studenten brauchen nicht jede Versicherung
Stand: 11.07.2013
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Düsseldorf - Im Oktober ist es wieder soweit: An den Universitäten und Fachhochschulen beginnt das Wintersemester. Dan müssen sich frischgebackene Studenten auch über Versicherungen Gedanken machen. "Wirklich viele Policen brauchen Studenten aber nicht", sagte Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem dpa-Themendienst. Ein Überblick:
Krankenversicherung
Dieser Versicherungsschutz ist ein Muss. "Viele Studenten sind über ihre Eltern gesetzlich beitragsfrei krankenversichert", erklärte Weidenbach. Erst nach dem 25. Geburtstag müssen sie sich eine eigene Krankenversicherung suchen. Die Familienversicherung besteht unabhängig davon, ob Studenten zu Hause wohnen oder nicht. Sind die Eltern privat krankenversichert, brauchen Studenten in der Regel einen eigenen Vertrag. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es bei den privaten Versicherern nicht.
Auslandsreise-Krankenversicherung
"Eine solche Police kann sehr sinnvoll sein", sagte Weidenbach. "Besonders dann, wenn ein Teil des Studiums im Ausland absolviert werden soll." Studenten sind häufig nicht mehr über ihre Eltern abgesichert. "Nötig ist der Schutz, weil die Krankenkassen die Kosten für einen Rücktransport im Krankheitsfall meistens nicht übernehmen." Auch kommen die Kassen nicht immer für alle Behandlungskosten im Ausland auf.
Haftpflichtversicherung
"Diese Versicherung sollte jeder Student haben", sagte Weidenbach. "Die Haftpflichtversicherung für Studenten springt ein, wenn man anderen Schaden zufügt - und das kann schnell passieren." Sind die Eltern haftpflichtversichert, gilt dieser Schutz in der Regel auch für die volljährigen Kinder. Dafür müssen Studenten auch nicht unbedingt zu Hause wohnen. "Wichtig ist aber, dass man den Versicherer informiert, wo man sein Studium absolviert."
Hausratversicherung
Eine eigene Hausratversicherung brauchen Studenten meist nicht. "Solange der Lebensmittelpunkt bei den Eltern liegt und Studenten nur ein Wohnheimzimmer beziehen, gilt der Versicherungsschutz der Eltern meist auch für das Zimmer", erklärte Weidenbach. Ersetzt werden aber oft nur 10 Prozent der Versicherungssumme des elterlichen Vertrages. Haben die Eltern beispielsweise eine Hausratversicherung über 50.000 Euro abgeschlossen, ist das Wohnheimzimmer mit 5000 Euro versichert.