Weniger als ein Viertel der Minijobber zahlt Rentenbeiträge
Stand: 06.09.2013
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Berlin - Die zu Jahresbeginn neu eingeführte Renten-Versicherungspflicht für Minijobber greift eher selten. Von rund 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Anfang des Jahres einen Minijob annahmen, führten Anfang August nur 621.000 oder 23,8 Prozent Beiträge in die Rentenkasse ab. Der Rest hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des rentenpolitischer Sprechers der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hervor. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vor.
Anfang des Jahres wurde nicht nur die Verdienstobergrenze für die rund sieben Millionen Minijobber von 400 auf 450 Euro heraufgesetzt. Für Neu-Minijobber wurde auch eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, von der sich Betroffene auf Antrag aber befreien lassen können.
Für Strengmann-Kuhn zeigt die Entwicklung, dass die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) durchgesetzte Versicherungspflicht für Minijobber "gescheitert ist". Die meisten Minijobber steuerten nach wie vor auf Altersarmut zu. Mehr als drei Viertel von ihnen, vor allem Frauen, seien nicht versichert. "Von der Leyen verspricht viel Gutes, aber sie liefert Altersarmut", kritisierte der Grünen-Abgeordnete.