Welcher Job zählt für die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Stand: 09.11.2010
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Dortmund - Bei einem Berufswechsel ist in der Regel im Falle einer Berufsunfähigkeit entscheidend, welcher Job bisher ausgeübt worden ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund (AZ: 2 O 501/07) hervor. In dem verhandelten Fall war ein Mann wegen eines Berufswechsels in Streit mit seiner Versicherung geraten.
Der Versicherte verunglückte nach einem Jobwechsel am ersten Arbeitstag auf dem Weg zu einem Kunden und wurde berufsunfähig. Er konnte daraufhin in seinem neuen Job nicht mehr körperlich arbeiten. Allerdings hatte er vor dem Jobwechsel auch nicht körperlich gearbeitet, sondern war kaufmännisch tätig gewesen. Abstellen durfte die Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit aber auf die kaufmännische Tätigkeit. Da er diese weiter problemlos ausüben konnte, war er nicht berufsunfähig.
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