Welche Versicherungen bei Sturmschäden zu benachrichtigen sind
Stand: 22.10.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Aus dem Dach sind Ziegel herausgebrochen und Regen tropft ins Haus. Der Zaun liegt unter abgebrochenen Ästen begraben. Und im Keller steht das Wasser: Herbststürme mit Starkregen und heftigen Winden richten große Schäden an. Dafür kommen verschiedene Versicherungen auf.
Details erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
Dachziegel und Fensterscheiben: Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Wird aber der Keller überschwemmt, zahlt das Unternehmen nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.
Elektrogeräte und Möbel: Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Dazu gehören etwa Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder Möbel, die in Folge einer zerbrochenen Scheibe vom Regen durchnässt wurden. Auch hier muss es eine Elementarschadensklausel in den Verträgen geben.
Auto: Schäden am Auto zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.