Wechselkennzeichen: Ungenutztes Fahrzeug muss auf Privatgrund stehen
Stand: 06.06.2012
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Flensburg - Wer das neue Wechselkennzeichnen nutzen möchte, muss beachten, dass das ungenutzte Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden darf. Wer das Auto nicht wie vorgeschrieben auf einem Privatgrundstück abstellt, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist das ähnlich: Solange sie durch die Saisonbeschränkung abgemeldet sind, dürfen sie nicht an der Straße stehen. Das Wechselkennzeichen wird am 1. Juli in Deutschland eingeführt und ermöglicht es, zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse abwechselnd zu nutzen.
Der Nutzen des Wechselkennzeichens ist unter anderem deshalb umstritten, weil es Fahrzeughaltern nach Experteneinschätzung kaum finanzielle Vorteile bringen wird: Für beide Fahrzeuge muss die Kfz-Steuer in voller Höhe entrichtet werden. Außerdem sei ungewiss, ob es günstigere Versicherungskonditionen für Zweitwagen bringen wird, sagte ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Nebenkennzeichen, das jeweils am Fahrzeug bleibt, während das Hauptnummernschild nach Bedarf hin- und hergewechselt werden kann.