Wechsel der Kfz-Versicherung: Berliner sparen am meisten
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 21.11.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Noch bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Police wechseln. Das lohnt sich laut einer Studie nirgendwo so sehr wie in Berlin. Demnach können Verbraucher durch die Wahl des günstigsten Anbieters bis zu 2.711 Euro jährlich sparen.
Das Institut für Versicherungswirtschaft an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht hatte für zehn Musterkunden mit unterschiedlichen Versicherungswünschen jeweils knapp 200 Tarife verglichen.
Im Durchschnitt lag der Preisunterschied zwischen billigstem und teuerstem Angebot bei 1.672 Euro. Das ist mehr als in den 19 anderen untersuchten Orten Deutschlands. Ob im Schadensfall zusätzliche Leistungen über den Versicherungswunsch hinaus abgedeckt werden, spielte bei dem Vergleich keine Rolle.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung entweder mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende oder nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine Kündigung auch unterjährig möglich. Aber auch hier gilt eine Frist von vier Wochen.