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Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich lohnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Mittlerweile lohnt es sich nicht nur für Privatpatienten, ihre Krankenkasse gründlich auszusuchen. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unterscheiden sich in Leistung, Kundendienst und - durch die Zusatzbeiträge - auch bei den Monatsgebühren. Mit dem neuen Jahr haben viele GKVs ihre Zusatzbeiträge um rund 1,1 Prozent angehoben, zusätzlich zum gesetzmäßigen Beitragssatz von 14,6 Prozent.

95 Prozent der Leistungen sind gleich

Die Leistungen der Kassen sind zu etwa 95 Prozent gleich. Die wichtigsten Behandlungen bekommen also Kassenpatienten überall. Wer wechseln will, profitiert außerdem vom Kontrahierungszwang. Dieser besagt: Eine Krankenkasse muss jeden gesetzlich Versicherten aufnehmen.

Worauf kommt es bei der Kassenwahl an?

"Zunächst einmal sollte man darauf achten, ob die Kasse überhaupt am Wohn- oder Arbeitsort verfügbar ist", rät Sabine Baierl-Johna, Versicherungsexpertin der Stiftung Warentest. Denn nicht jede Krankenkasse bietet ihre Leistungen bundesweit an.

Ein weiterer Punkt ist der Service: "Einige Krankenkassen vermitteln Facharzttermine oder haben eine medizinische Telefonhotline." Andere zahlen Behandlungen, die nicht standardmäßig zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören.

Krankenversicherungen vergleichen

Bei Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich gerne an die kostenlose Hotline von Verivox wenden. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9-19 Uhr telefonisch unter 0800 289289 642. 

Nicht nur auf den Preis schauen

Versicherte sollten also nicht nur auf den Preis schauen, rät Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband. Denn für manche Patienten kann es sich rechnen, bei einer teureren Kasse zu bleiben, wenn diese regelmäßig beanspruchte Extra-Leistungen bezahlt. Zu den freiwilligen Leistungen zählt etwa die Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel oder eine erweiterte Vorsorge. Kunden sollten sich außerdem fragen: "Ist mir eine Geschäftsstelle vor Ort wichtig, oder bevorzuge ich eine gute Betreuung über Telefon und Internet?"

Persönliche Wünsche bei der Kassenwahl berücksichtigen

Grundsätzlich gibt Baierl-Johna zu bedenken: "Welche Kasse die richtige ist, hängt sehr von den persönlichen Wünschen ab." Und die können bekanntermaßen sehr unterschiedlich sein: Für den einen zählt die Kostenübernahme bei Auslandsreiseimpfungen, für den anderen ein erhöhter Zuschuss zur künstlichen Befruchtung. Wert legen viele auch auf die freie Krankenhauswahl, einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder auf Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Zusatzbeitrag unter die Lupe nehmen

Neben Leistung und Service sollte aber auch der Preis stimmen. Versicherte können dafür auf den Zusatzbeitrag achten, den die Kassen erheben. Denn der Aufschlag kann zwischen 0,59 und 1,7 Prozent liegen. Versicherte tragen ihn allein - der Arbeitgeber gibt nichts dazu. "Je mehr man verdient, desto höher sind die Beiträge", erklärt Baierl-Johna. Somit sind die Ersparnisse beim Wechsel auch umso größer. Ist der Zusatzbeitrag zum Beispiel 0,6 Prozentpunkte niedriger, können Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2500 Euro schon 180 Euro im Jahr sparen.

Im Netz erhalten Versicherte etwa beim GKV-Spitzenverband eine Übersicht über die Zusatzbeiträge. Die jeweiligen Leistungen erklären die Krankenkassen auf ihren eigenen Webseiten. Nicht immer ist die teuerste Kasse auch die mit der besten Leistung: "Es gibt keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Leistung und der Höhe des Zusatzbeitrags", sagt Baierl-Johna. Ein Vergleich lohnt sich also.

Wie ist der Wechsel möglich?

Zunächst muss der Versicherte seine alte Mitgliedschaft kündigen: "Wer mindestens 18 Monate bei einer Krankenkasse versichert war, kann jederzeit kündigen", erklärt Claudia Widmaier, Pressesprecherin vom GKV-Spitzenverband. Wirksam wird die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitragssatz, muss sie ihre Mitglieder schriftlich darauf hinweisen. Die Versicherten haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Das verkürzt zwar nicht die Kündigungsfristen - dadurch können aber auch kürzer Versicherte kündigen.

Ein formloses Schreiben reicht aus, wichtig ist nur die Formulierung "bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen". Die Krankenkasse muss innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung verschicken. Versicherte brauchen diese, um sich bei der neuen Kasse als GKV-Mitglied auszuweisen. Selbst wenn er die alte Kasse gekündigt hat, bleibt der Versicherte dort weiter versichert, bis er die Mitgliedschaft in der neuen Kasse nachweist.