Was Auto-Brandstiftungen für Kfz-Versicherte bedeuten
Stand: 18.08.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Immer wieder zünden Brandstifter Fahrzeuge an - besonders in Großstädten. Doch wer zahlt, wenn der Feuerteufel zugeschlagen hat? Fragen und Antworten.
Wer kommt für welche Arten von Brandschäden auf?
Wenn das Auto ausbrennt, zahlt die Teilkasko-Versicherung. Durch sie sind alle Brandschäden gedeckt - auch solche, die durch Brandstifter verursacht wurden. Schmor- und Sengschäden gelten allerdings nicht als Brandschäden. Denn unter einem Brand verstehen die Versicherer Feuer mit Flammenbildung.
Bei anderen Schäden wird es komplizierter. Christian Lübke, ein Sprecher des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), erklärt die Unterschiede an einem Beispiel: Wenn ein Brandstifter einen Molotowcocktail auf das Auto wirft und der Wagen Feuer fängt, zahlt die Teilkasko. Wenn der Brandsatz die Scheibe durchschlägt, aber nicht zündet, zahlt die Teilkasko ebenfalls, weil es sich um Glasbruch handelt. Wenn der frustrierte Täter dann aber den Außenspiegel abtritt und den Lack zerkratzt, würde nur die Vollkasko diesen Schaden begleichen.
Generell gilt: Die Kasko-Versicherung muss zahlen, egal ob der Täter ermittelt wird oder nicht.
Welche Kosten müssen Autobesitzer selbst tragen?
Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf dem kompletten Schaden sitzen, solange der Täter nicht ermittelt wird. Wird der Brandstifter doch ermittelt und verurteilt, muss der Geschädigte hoffen, dass bei diesem genug Geld zu holen ist, um den Schaden zu begleichen.
Doch auch die Kasko-Versicherung zahlt nicht für alles: Die Selbstbeteiligung wird von der Schadenshöhe abgezogen. Dann ersetzt die Versicherung auch nur den Zeitwert des Wagens, wie BdV-Justiziar Köster erklärt. Wer ein Schmuckstück besitzt, dessen Wert er höher bewertet, als dies die gängige Schwacke-Liste tut, muss den besonders guten Zustand über Gutachten, Rechnungen und TÜV-Belege nachweisen.
Die Kasko-Versicherungen zahlen für alle Teile, die fest mit dem Wagen verbunden sind oder unmittelbar dem Fahrbetrieb dienen. Der Wert des Verbandskastens oder auch des Kindersitzes wird also erstattet. Die CD-Sammlung im Handschuhfach oder die teure Sonnenbrille sind hingegen verloren, es sei denn, ganz besondere Ausnahmen sind vereinbart. "Wertsachen gehören nicht ins Auto", sagt GDV-Sprecher Lübke.
Was sollten Autobesitzer beachten, um schnell an ihr Geld zu kommen?
Wer nachts von Feuerwehrsirenen wach wird oder von der Polizei angerufen wird, weil das eigene Auto in Flammen aufgegangen ist, sollte den Schaden akribisch dokumentieren, um später keinen Ärger mit der Versicherung zu haben. Köster rät dazu, nach Möglichkeit das Wrack zu fotografieren und gegenüber der Polizei die gleichen Angaben zu machen wie nachher gegenüber der Versicherung. Für den Fall der Fälle sollten sich Autobesitzer demnach überlegen, wo sie zum Tatzeitpunkt waren.
Die Versicherungen prüften ganz genau, ob es sich nicht um eine "warme Verschrottung" handele, sagt der BdV-Experte. "Das sind nicht die Freunde in der Not", fügt er hinzu. Dass die Versicherer den Schaden nicht auf Zuruf ersetzten, sei aber verständlich. Das Verfahren müsse jedoch fair bleiben.