Warum Schweigen den Versicherungsschutz kosten kann
Stand: 20.10.2010
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Paderborn - Wer offene Fragen seines Versicherers nicht beantwortet, riskiert womöglich den Versicherungsschutz. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Paderborn (AZ: 4 O 96/10) hervor. In dem verhandelten Fall hatte ein Versicherter nach einem Unfall keine Angaben zum Alkoholkonsum des Fahrers gemacht.
In dem Fall war ein Mann mit dem Wagen seiner Frau angetrunken gefahren und hatte einen Unfall verursacht. Der Mann wurde danach verurteilt, weil er unter anderem auch den Unfallort unerlaubt verlassen hatte. Trotzdem gab die Frau im Schadensformular der Versicherung nicht an, dass ihr Mann alkoholisiert gefahren war - stattdessen machte sie gar keine Angaben.
Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu tragen und bekam vor Gericht Recht. Die Frau habe vorsätzlich ihre Obliegenheiten verletzt, indem sie auf die Nachfrage der Versicherung zum Alkoholkonsums des Mannes keine Angaben machte, urteilte das Gericht. Weigere sich der Versicherte derart, Auskunft zu geben, führe das zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn der Versicherte die Fragen gar nicht hätte beantworten können. In dem Fall gingen die Richter nach den polizeilichen Protokollen jedoch davon aus, dass die Frau sehr wohl gewusst hatte, dass ihr Mann angetrunken gewesen war. Somit durfte die Versicherung die Zahlung der Entschädigung verweigern.