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Warum eine Hundehaftpflicht notwendig ist

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Selbst schlafende Hunde können Unfälle verschulden, für die der Besitzer Schadenersatz leisten muss. Daher ist eine Hundehaftpflicht für alle zu empfehlen, unabhängig davon, ob die Versicherung im jeweiligen Bundesland Pflicht ist oder nicht.

"Der tut doch nichts!" Diesen Satz hört man Hundebesitzer oft sagen. Doch selbst wenn der Hund wirklich nichts tut, kann er schwere Schäden und damit hohe Kosten verursachen. Das Oberlandesgericht Hamm verhandelte 2013 einen Fall, bei dem eine Frau in einem Geschäft über einen schlafenden Hund gestolpert war. Sie hatte sich schwer am Knie verletzt und forderte 15.000 Euro von der Besitzerin des Hundes. Das Gericht stellte fest, dass die Schäferhündin ein gefährliches Hindernis gewesen sei. Da sich Tiere aufgrund ihrer unbekümmerten Natur so verhalten können, greife hier die Tierhalterhaftung. Die Besitzerin musste Schadensersatz leisten und Schmerzensgeld bezahlen.

1. Hundehaftpflicht ein Muss, aber nicht überall Pflicht

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In fast allen anderen Bundesländern müssen lediglich als gefährlich eingestufte Hunde oder Tiere ab einer gewissen Größe versichert werden.

„Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht und der Hund vollkommen friedlich ist, sollten Verbraucher kein Risiko eingehen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Die Versicherung kostet wenig im Vergleich zum potenziellen Schaden und schützt im Fall der Fälle vor großen finanziellen Risiken.“

2. Beispiel Schäferhund: Sparpotenzial nutzen

Gemessen an der Anzahl der jährlich geborenen Welpen ist der deutsche Schäferhund die mit Abstand beliebteste Rasse hierzulande. Die Versicherungskosten für einen vierbeinigen Freund dieser Rasse liegen bei vergleichbarem Leistungsumfang zwischen 42 und 129 Euro pro Jahr. Das Sparpotenzial liegt in diesem Modellfall bei knapp 70 Prozent.

3. Fünf Millionen Euro versichern

Für Schäden, die ein Vierbeiner anrichtet, muss der Hundehalter in unbegrenzter Höhe haften. Beispielsweise bei Verkehrsunfällen können dabei schnell Schadensforderungen in Millionenhöhe entstehen. Daher sollte die Deckungssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen. Für Mietsachschäden empfiehlt sich eine Mindest-Versicherungssumme von 300.000 Euro.

4. Welpen nicht vergessen

Wird beim Vierbeiner Nachwuchs erwartet, bietet es sich an, eine Vorsorgeversicherung für Jungtiere mit abzuschließen. Die kleinen Welpen sind dann mindestens 12 Monate mitversichert. Auf eine Selbstbeteiligung kann verzichtet werden, da die Preisunterschiede kaum ins Gewicht fallen. Bei den günstigsten fünf Versicherern ohne Selbstbeteiligung beträgt die Versicherungsprämie durchschnittlich 54 Euro jährlich, mit Selbstbeteiligung sinkt der Wert auf 44 Euro.