Wahltarif mit Geld-zurück-Option für gesetzlich Versicherte
Stand: 16.08.2011
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Berlin - Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können Geld zurückbekommen, wenn sie gesund bleiben. Wer ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehme, könne bis zu einem Monatsbeitrag erstattet bekommen, schreibt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 09/2011). Voraussetzung sei ein entsprechender Wahltarif, der allerdings nicht bei jeder Kasse erhältlich sei.
Lohnenswert sei ein solcher Wahltarif vor allem für gesunde Versicherte, bei denen keine erwachsenen Familienmitglieder mitversichert sind, erklären die Tester. Der Grund: Auch jeder Arztbesuch der volljährigen Angehörigen führe zum Verlust der Prämie. Mitversicherte Kinder unter 18 Jahren dürften hingegen alle Kassenleistungen in Anspruch nehmen.
Mit der Entscheidung für einen solchen Wahltarif binde sich der Versicherte für ein Jahr an die Kasse. Das sei aber in der Regel risikolos, denn wer doch behandelt werden müsse, verliere nur die Prämie, müsse aber nichts draufzahlen. Auch das Sonderkündigungsrecht bleibe erhalten - also die Möglichkeit, die Kasse zu verlassen, falls sie einen Zusatzbeitrag erhebt.