Versicherungsvermittlung: Tchibo legt Berufung gegen Verbot ein
Stand: 08.06.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Hamburg/Düsseldorf - Die Einzelhandelskette Tchibo hat gegen das Verbot der Versicherungsvermittlung Berufung eingelegt. Dies bestätigte das Landgericht Hamburg auf Anfrage des Brancheninformationsdienstes "versicherungstip" des Düsseldorfer Verlags "markt intern" am Dienstag. Das Landgericht hatte Ende April entschieden, dass Tchibo keine Versicherungen mehr vermitteln darf.
Geklagt hatte der Düsseldorfer Verein "Wirtschaft im Wettbewerb e.V." (WiW). Dieser sei auf Initiative von Mitgliedern wie dem "versicherungstip" von "markt intern" und dem Berliner "AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung" aktiv geworden. Stein des Anstoßes sei die Tchibo-Homepage gewesen, auf der neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert würden.
Die Richter des Landgerichts waren den Angaben zufolge in erster Instanz auf ganzer Linie den Argumenten des Klägers gefolgt und hatten das Angebot von Versicherungen durch Tchibo als "illegale Versicherungsvermittlung" gewertet. Die Kaffee- und Einzelhandelskette beharre nun jedoch auf ihrer Position, nur Tippgeber beziehungsweise nur Werbeplattform für Versicherungen zu sein und nicht selbst zu vermitteln. Der Status eines Tippgebers sei im Gegensatz zu jenem eines Versicherungsvermittlers nicht reguliert, hieß es weiter.
Die Handelskammer Hamburg erklärte auf Anfrage des "versicherungstip", man befände sich "in der Prüfung der nächsten Schritte unter den aktuellen Voraussetzungen". Im Gegensatz zum Landgericht sei die für Erlaubnis und Registrierung als Versicherungsvermittler zuständige Aufsichtsbehörde damit noch nicht gegen Tchibo aktiv geworden.