Versicherungsschutz wahren - Folgeschäden vermeiden

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 26.10.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Rostock - Versicherte sollten im Ernstfall alles dafür tun, damit keine Folgeschäden entstehen. Sonst können Probleme mit dem Versicherer auf sie zukommen. Darauf macht die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg Vorpommern in Rostock aufmerksam.
Geht etwa ein Fenster zu Bruch, muss die kaputte Scheibe gesichert werden, so dass kein Dieb in das Haus oder die Wohnung einsteigen kann
In jedem Fall seien Kunden dazu verpflichtet, den Schaden sofort bei ihrer Versicherung zu melden, erklären die Verbraucherschützer. Bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung müssten Versicherte im Schadensfall Weisungen der Versicherung einholen und diese auch befolgen.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Die private Unfallversicherung ist dringend zu empfehlen für:
- alle Freizeitsportler (Achtung: Einige Unfallversicherer schließen Risikosportarten mit erhöhter Unfallgefahr wie Motorradfahren, Mountainbiken, Tauchen oder Fallschirmspringen ausdrücklich vom Leistungsumfang aus. Prüfen und vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen daher genau, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.)
- Selbständige sowie Hausfrauen und -männer, da sie nicht über die Berufsgenossenschaften oder andere gesetzliche Unfallversicherungsträger versichert sind
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Häufig zahlen die Versicherer nur mit Einschränkungen, wenn Sie als Hundehalter eine gesetzliche Vorschrift zum Anleinen Ihres Vierbeiners missachten und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Es gibt jedoch Tarife, die auch beim Führen ohne Leine uneingeschränkt leisten.