Versicherungsschutz mit Sommerreifen im Winter?
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 28.07.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Hamburg - Wer im Winter mit Sommerreifen auf der Straße unterwegs ist, kann trotzdem einen Unfallschaden voll erstattet bekommen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden, das die Umstände des Einzelfalls gewürdigt wissen will.
Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer bei plötzlich einsetzendem Schneefall mit seinem Wagen ins Rutschen geraten und gegen eine Mauer gefahren. Der Versicherer wollte den Schaden nicht voll regulieren, weil der Mann mit Sommerreifen unterwegs gewesen war. Das nahm der Versicherte nicht hin und wies vor allem darauf hin, dass der Unfall auch mit wintertauglicher Bereifung passiert wäre.
Das sahen die Richter ähnlich, sie mochten in dem Verhalten des Unfallfahrers kein grob fahrlässiges Verhalten erkennen. Zum einen sei der Unfall in Hamburg passiert, wo man nicht typischerweise mit stark verschneiten Straßen rechnen muss. Und zum anderen hielten die Richter den Unfall auch dann für wahrscheinlich, wenn der Mann auf der abschüssigen Straße mit Winterreifen unterwegs gewesen wäre. Damit musste die Versicherung den Schaden voll bezahlen.
(Aktenzeichen: LG Hamburg 331 S 137/09)
Nachrichten zum Thema
Kfz-Versicherungen vergleichen
-
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
Deutschlands günstigster Kfz-Versicherungsvergleich - Testsieger 2024
,Verivox wurde vom Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zum Spar-Champion 2024 gekürt! In einer umfassenden Analyse wurden Preisdaten aus vier Vergleichsportalen untersucht. Analysiert wurde der Zeitraum der letzten vier Jahre.
Unser Portal überzeugt in der Kategorie Vergleichsportale Kfz-Versicherung mit nachhaltig attraktiven Preisen und wurde zum führenden Anbieter gewählt. Mehr erfahren
Mehr rund um Versicherungen
-
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
-
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
-
Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
-
Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.