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Versicherungsschutz bei Probefahrten nicht außer Acht lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Henstedt-Ulzburg - Wer sich einen neues Fahrzeug kaufen möchte, muss auch auf den Versicherungsschutz bei einer Probefahrt achten. Denn ist der Wagen bei Autokäufen unter Privatleuten nicht vollkaskoversichert, kann der Verkäufer den Interessenten im Schadensfall zur Kasse bitten, wie der Bund der Versicherten mitteilte.

Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden. Kratzer oder Dellen am Probefahrzeug sind hingegen ein Fall für die Vollkasko.

Findet die Probefahrt dagegen bei einem Händler statt, ist das Fahrzeug meistens vollkaskoversichert. Damit besteht für den möglichen Käufer nicht die Gefahr, dass er für einen Schaden am Auto haften muss. Das gilt allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.