Versicherungsschutz: Antrag nie ungeprüft unterzeichnen
Stand: 16.05.2011
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Jena - Wer einen Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne weitere Prüfung unterzeichnet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Denn wer nicht auf den Vertragsinhalt achtet, der muss dennoch dafür einstehen, wenn der Versicherungsvermittler beim Ausfüllen vorsätzlich Vorerkrankungen verschweigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor.
Im vorliegenden Fall konnte die Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag eines Versicherten auflösen, weil dieser eine nur 14 Monate vor Antragstellung ärztlich diagnostizierte chronische Kniegelenkserkrankung verschwiegen hatte. Der Versicherte hatte sich mit der Unterschrift die Angaben des Vermittlers zu Eigen gemacht und eine eigene Erklärung abgegeben, wie die Richter erklärten.
(Aktenzeichen: OLG Jena 4 U 919/10)
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