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Versicherungen: Widerspruchsbelehrungen oft nicht "wasserdicht"

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Ein detaillierter Blick in die Widerspruchsbelehrungen von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen kann sich lohnen - denn diese sind oft fehlerhaft. Darauf lässt zumindest eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg schließen.

Die Verbraucherschützer untersuchten insgesamt 70 Verträge. Das Ergebnis: Rund zwei Drittel entsprechender Klauseln waren unwirksam. Kunden können in diesen Fällen dem Vertrag auch noch nach Jahren widersprechen.

Das kann in vielen Fällen die bessere Alternative sein als eine Kündigung, erklären die Verbraucherschützer. Der Grund: Nach erfolgtem Widerspruch muss der Versicherer die eingezahlten Prämien abzüglich des Risikoschutzes erstatten. Dies ist den Erfahrungen der Experten zufolge mitunter mehr als der Rückkaufswert, der bei einer Kündigung erstattet wird.

Betroffen sind den Angaben zufolge Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 im sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Das heißt: Der Versicherungsnehmer hatte bei Antragstellung noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, sondern hat diese erst mit dem Versicherungsschein bekommen.