Versicherungen regulieren Sturmschäden
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 01.03.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Halle - Betroffene des Sturmtiefs "Xynthia" sollten sich umgehend mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Zudem sollte alles unterlassen werden, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, riet ein Sprecher der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am Montag in Halle.
In Absprache mit dem Versicherer seien dann die weiteren Schritte zur Beseitigung des Schadens einzuleiten. Allerdings sollten Gefahrenquellen sofort beseitigt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
Für Sturmschäden ab Windstärke 8 seien je nach Versicherungsfall die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder die Kaskoversicherung zuständig.
Hat ein nachweislich maroder Baum beim Umsturz Schaden angerichtet, müsse der Besitzer des Baumes oder dessen Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. War der Baum jedoch gesund und sei trotzdem durch den Sturm umgefallen, gelte dies als "höhere Gewalt" und eine Haftung des Eigentümers sei ausgeschlossen, hieß es.
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