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Versicherung zahlt nicht bei Fahrraddiebstahl aus dem Garten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wem sein Fahrrad aus dem Garten geklaut wird, kann von der Hausratsversicherung keine Entschädigung verlangen, auch dann nicht, wenn das Fahrrad in der Versicherungspolice enthalten ist. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte sein Fahrrad also lieber im Keller oder in einem verschließbaren Fahrradschuppen abstellen.

Es sei auch unerheblich, ob das Fahrrad abgeschlossen war oder das Grundstück durch ein Tor abgesperrt, erläutert Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. "Die Hausrat deckt nur den abschließbaren Wohnbereich ab." Darunter falle ein verriegelter Schuppen oder Keller. Der Garten sei dagegen kein Versicherungsort.

Für ein besonders hochwertiges Mountainbike oder Rennrad kann der Besitzer eine separate Fahrradversicherung abschließen. Damit ist das Rad - je nach Vertrag - auch hinter dem Haus oder unterwegs geschützt. Die Versicherung kostet Lübke zufolge aber jährlich oft mehr als die Hausrat selbst. Deshalb sei es ratsam, das Rad grundsätzlich nie im Freien abzustellen, auch wenn es sich um das eigene verriegelte Grundstück handelt.