Versicherung: Unwetterschäden müssen dokumentiert werden
Stand: 07.08.2013
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Mainz/Hamburg - Starker Regen, Wind und Hagel - wieder haben Unwetter in Teilen Deutschlands großen Schaden angerichtet. Bevor Betroffene nun aber mit dem aufräumen beginnen, empfiehlt es sich, die Unwetterschäden für die Versicherung zu dokumentieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Beschädigte Gegenstände sollten zum Schadensnachweis am besten aufbewahrt werden. Ist dies nicht möglich, werden sie fotografiert oder gefilmt. Wann welche Versicherung für Schäden aufkommt im Überblick:
Überschwemmung: Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen nicht auf. Daher sind die vollgelaufenen Keller laut dem Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg in der Regel nicht versichert. Nur wenn der Kunde auch sogenannte Elementarschäden abgesichert hat, besteht Versicherungsschutz.
Sturm: Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn nachweislich ein Sturm die Ursache war. Ein Sturm hat dabei mindestens Windstärke acht. Auch eine günstige Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus wie abgedeckte Dächer. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.
Kfz-Versicherung: Sturm- und Hagelschäden am Auto sind mitversichert, wenn mindestens eine Kfz-Teilkaskoversicherung besteht. Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie leer aus. Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht.
Schäden durch Blitze: Schlägt ein Blitz in das Haus ein, und es bricht ein Feuer aus, ist der entstandene Schaden von der Versicherung gedeckt. Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die auf Blitzschlag beruhen, werden aber in der Regel nicht übernommen.