Versicherung: Kinder bis 7 Jahre haften nicht
Stand: 20.09.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Köln - Es gibt immer wieder Fälle, in denen Kinder hohe finanzielle Schäden anrichten, wenn zum Beispiel ein Getränk im Laptop eines Freundes landet. Die Gothaer Versicherung weist nun darauf hin, dass es sich dabei nicht um einen Versicherungsschaden handelt, der automatisch von der Haftpflichtversicherung reguliert wird. Denn bis zum Alter von sieben Jahren haften Kinder für gar nichts - so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Anders sieht es nur dann aus, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. In diesem Falle muss die Haftpflichtversicherung der Eltern einstehen. Um Ärger wegen nicht regulierter Schäden zu vermeiden, ist es in neueren Haftpflicht-Policen möglich, den Schutz auf deliktunfähige Kinder zu erweitern. Per Gesetz kann der Betroffene weiterhin bei einem deliktunfähigen Kind nichts fordern - die Eltern können aber um des lieben Friedens willen ihre Versicherung beauftragen, den angerichteten Schaden zu regulieren.
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