Versicherung: Fahrzeugschäden nicht ohne Absprache beheben lassen
Stand: 23.11.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Henstedt-Ulzburg - Einen Schaden an ihrem Fahrzeug melden Autobesitzer am besten noch am gleichen Tag ihrer Versicherung. Der Versicherungsvertreter vor Ort ist dafür jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Besser ist es, gleich die Hotline des Unternehmens anzurufen.
Außerdem sollte der Schaden nie ohne Absprache behoben werden. "Klären Sie das immer erst mit Ihrer Versicherung ab und lassen Sie sich die Freigabe zur Reparatur immer schriftlich bestätigen, bevor Sie etwas unternehmen", rät Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Das könne auch eine kurze E-Mail sein.
"Wir erleben leider immer häufiger, dass es um die Frage, ob der Versicherer eine Reparaturfreigabe tatsächlich erteilt hat, zum Streit kommt." Gelegentlich habe der Versicherte beschädigte oder zerstörte Gegenstände schon entsorgt oder ein Schaden sei beseitigt worden, und der Versicherer behauptet, er habe noch keine Freigabe erteilt. "In diesen Fällen hat der Geschädigte dann meist das Problem, dass der Versicherer jegliche Leistung verweigert oder aber kürzt, weil er den Schaden nicht mehr begutachten konnte", erläutert Rudnik.
Aber auch einen anderen Fall hat der BdV schon verzeichnet: "Ein Versicherungsnehmer wartete einige Wochen auf die Freigabe seines Versicherers, der schließlich behauptete, dass er diese schon lange mündlich gegeben habe." Um solche Unklarheiten zu vermeiden, ist es laut Rudnik immer ratsam, auf der schriftlichen Bestätigung des Versicherers zu bestehen.