Versichertenkarte mit Bild zum Schutz vor Missbrauch
Stand: 11.01.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Leipzig - Verbraucherschützer raten gesetzlich Krankenversicherten dazu, der Krankenkasse ein Lichtbild zur Verfügung zu stellen. Das Foto auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte könne Missbrauch vorbeugen.
Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig, macht darauf aufmerksam, dass ohne Bild die Gefahr bestehe, dass sich nicht gesetzlich Versicherte kostenlose Leistungen der Kassen erschwindeln, indem sie eine fremde Karte benutzen. Allerdings brauche sich niemand zu sorgen, dass er beim Arzt nicht mehr behandelt wird, wenn er noch seine alte Karte hat.
Der Austausch der Karten ohne Bild ist gesetzlich vorgeschrieben. Bis Ende des vergangenen Jahres sollten mindestens zehn Prozent der gesetzlich Versicherten die neue Gesundheitskarte bekommen und bis Ende 2013 alle, erläutert die Verbraucherzentrale. Zunächst würden neben dem Foto nur die persönlichen Daten gespeichert, die auch schon auf der alten Karten standen.
Später soll der Arzt seine Verordnungen darauf speichern können, damit sie in der Apotheke digital ausgelesen werden können. Freiwillig könnten Patienten eventuell Notfalldaten wie Blutgruppe oder Allergien darauf vermerken lassen. Die Verbraucherschützer haben allerdings Bedenken, dass die Daten nicht gut genug gesichert sind.