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Versicherer muss über Gebäudeumbauten vorab informiert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Köln - Wer seine Immobilie umbauen will, sollte seine Wohngebäudeversicherung vorab informieren. Kommt es im Zuge der Umbauten zu einem Schaden und die Versicherung wusste nichts von den Arbeiten, muss sie unter Umständen auch nichts zahlen.

In einem vor dem Landgericht Köln verhandelten Fall (AZ: 20 O 373/07) hatte ein Mann zwar behauptet, bei der Versicherung einen Brief mit der entsprechenden Mitteilung eingeworfen zu haben, konnte das aber nicht beweisen. Nach einem Brand weigerte sich die Versicherung, den Schaden von rund 280.000 Euro zu übernehmen. Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Nach Ansicht der Richter hatte der Mann seine Meldepflicht nicht erfüllt. Der Eigentümer blieb damit auf seinem Feuerschaden sitzen.