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Versicherer muss Gutachten des Sachverständigen akzeptieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Düsseldorf - Nach einem Verkehrsunfall ist es oft notwendig, den Restwert des Unfallfahrzeugs zu bestimmen. Laut Fachleuten der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf dürfen Geschädigte auf die Bewertung des Restwertes durch einen Sachverständigen vertrauen und müssen keine zusätzlichen Recherchen im Internet vornehmen.

Die Fachleute stützen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen (AZ: 4 U 770/06). In einem Rechtsstreit habe eine Haftpflichtversicherung die vollständige Übernahme eines Unfallschadens verweigert, weil ihrer Ansicht nach der Geschädigte einen zu niedrigen Restwert angesetzt habe. Zwar habe der Geschädigte das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, aber bei einer ausführlichen Recherche im Internet wäre bei speziellen Restwertaufkäufern ein höherer Restwert zu erzielen gewesen.

Das Gericht war jedoch anderer Ansicht: Der Geschädigte habe keine Verpflichtung, spezielle Sondermärkte im Internet zu berücksichtigen.Wenn der Sachverständige sorgfältig ausgewählt wurde, dürfe man sich auf dessen Gutachten verlassen.