Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Versicherer müssen oft auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Bei grober Fahrlässigkeit riskieren Versicherte ihren Schutz. Denn die Unternehmen können die Leistung im Schadensfall mindern. Allerdings können sich die Versicherungen der Regel nicht ganz von der Leistung freisprechen, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 01/2014). Sie müssen bei jedem Einzelfall prüfen, unter welchen Umständen der Schaden entstand.

Steht zum Beispiel ein Haus im Winter leer sollte der Besitzer die Wasserleitungen vor dem Einfrieren schützen. Bei einem Wasserschaden darf die Versicherung ihre Leistung um 50 Prozent kürzen, entschied das Landgericht Bonn (Az.: 10 O 372/09). Ähnlich ging es einer Frau, die ihren Herd einschaltete und anschließend das Haus verließ. Sie musste nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund für 50 Prozent des Schadens selbst aufkommen (Az.: 2 O 101/11).

Nur wenn Alkohol im Spiel war, dürfen die Versicherer die Entschädigungszahlung mitunter vollständig streichen. So entschied der Bundesgerichtshof: Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Wer dann noch fährt, muss akzeptieren, dass die Kaskoversicherung die Leistung komplett streicht (Az.: IV ZR 251/10).