Versicherer können Vertrag mit Kunden kündigen
Stand: 05.09.2013
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Hamburg - Nicht nur Verbraucher haben ein Kündigungsrecht. Auch Versicherungen können die Verträge mit ihren Kunden beenden. Darauf weist der Bund der Versicherten in Hemstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Ausgesprochen werden kann die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres, zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende einer vereinbarten Laufzeit.
Die Kündigung muss der Versicherer mit einer Dreimonatsfrist zur nächsten Hauptfälligkeit mitteilen. In der Kfz-Versicherung beträgt die Frist nur einen Monat. Daneben gibt es die außerordentliche Kündigung nach einem Versicherungsfall. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat.
Hat die Versicherung die Kündigung ausgesprochen, muss sich der Kunde um einen neuen Vertrag bemühen. Das Problem: Bei einem Neuantrag muss angegeben werden, wer den vorherigen Vertrag gekündigt hat. Die Tatsache, dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat, kann den neuen Versicherer dazu bewegen, den Antrag abzulehnen.
Daher sollten Verbraucher den Versicherer nach Erhalt einer Kündigung fragen, ob eine Kündigungsumkehr möglich ist. Das würde bedeuten: Der Kunde spricht anstatt des Versicherers die Kündigung aus.