Versicherer können Elementarschadenschutz verweigern
Stand: 07.03.2011
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Berlin - Der Bund der Versicherten kritisiert die neuen Musterbedingungen zur Wohngebäudeversicherung, weil ein Schutz vor Elementargefahren nach wie vor nicht für alle Hauseigentümer möglich sei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt derartige Musterbedingungen, die von vielen Assekuranzen übernommen werden.
Bisher wurde der Schutz gegen Naturgefahren über einen separaten Vertrag jeweils als Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten, wie die Verbraucherschützer erklären. Darüber sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versichert.
Nun habe der GDV diesen Schutz in die Wohngebäudeversicherung integriert, allerdings könnten Versicherer den Schutz in besonders gefährdeten Regionen verweigern. Wer zum Beispiel in hochwassergefährdeten Gebieten wohne, solle genau den Umfang des Versicherungsschutzes prüfen, bevor er die Police kündigt, um zu einem neuen Versicherer zu wechseln - vor allem, wenn die aktuelle Police Elementarschaden-Schutz biete.