Verkehrsvergehen im Ausland können teuer werden
Stand: 02.05.2011
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Düsseldorf - Wer im Ausland die Verkehrsregeln missachtet, muss mit wesentlich höheren Bußgeldern rechnen als hierzulande. "Auf Verkehrsrowdys warten im europäischen Ausland zum Teil erheblich härtere Strafen als in Deutschland", erklärt Maximilian Maurer vom ADAC in München.
So müssen in Frankreich Raser laut der Düsseldorfer Arag-Rechtsschutzversicherung mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, wenn die Tachonadel mehr als 50 Kilometer pro Stunde über dem Limit pendelt. Derselbe Fall in Österreich kann sogar mit 2.180 Euro zu Buche schlagen. Zum Vergleich: 50 Kilometer pro Stunde zu schnell kosten in Deutschland maximal 200 Euro, jedoch verbunden mit vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einem Monat Fahrverbot.
Und das Strafmandat aus dem Ausland einfach zu vergessen, empfiehlt sich auch nicht mehr. Seit 28. Oktober 2010 können nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Die Geldsanktion muss sich hierbei auf mindestens 70 Euro einschließlich der Verfahrenskosten belaufen. Fahrverbote sowie Punkte im Verkehrszentralregister gibt es für Verstöße im Ausland allerdings nicht.
Überhaupt keinen Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer. "In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt ein Monatsgehalt fällig. In Italien hört der Spaß bei 1,5 Promille endgültig auf; hier kann sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden", berichtet ADAC-Mitarbeiter Maurer.
Mit einer recht rigiden Verkehrsregel warten die Vereinigten Arabischen Emirate auf. Dort gilt überall die Null-Promille-Grenze. Bei Verstoß drohen auch für Ausländer Haftstrafen bis zu 30 Tagen. Soweit, so nachvollziehbar. Allerdings wird auch eine leere Bierdose im Auto als Zeichen für Trunkenheit gewertet.
Falschparken kostet 90 Euro
Grundsätzlich gelten die skandinavischen Staaten als besonders unnachsichtig bei Regelverstößen. Norwegen ahndet beispielsweise Rotlicht- und Überholverstöße mit jeweils 670 Euro. "In Finnland und Schweden drohen ebenfalls hohe Sanktionen", warnt Mauer und verweist darauf: "Wer Geldbußen im Ausland nicht sofort bezahlt, muss in vielen Ländern mit höheren Strafen rechnen." Besonders drastisch zeige sich hier Griechenland. Dort koste etwa ein Überholverstoß nach zehn Tagen bereits 700 Euro statt 350 Euro bei Sofortzahlung. Spitzenkassierer bei Parkvergehen sind Norwegen mit 90 Euro, Ungarn mit bis zu 110 Euro sowie Spanien mit bis zu 200 Euro.
Doch nicht nur klassische Verkehrsvergehen reißen ein Loch in die Reisekasse. Die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung am Steuer kann ebenfalls teuer werden. In Italien müssen Autofahrer mit einer Strafe von mindestens 150 Euro rechnen. In den Niederlanden sind 180 Euro fällig, wenn man von der Polizei erwischt wird.
Radarwarner werden vernichtet
Man sollte sich deshalb vor Fahrtbeginn informieren, welche Besonderheiten die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes parat halten. Entsprechende Hinweise finden sich auf den Web-Seiten von Automobilclubs. Auf Frankreichs Straßen und Autobahn gilt beispielsweise bei Nässe, Fuß vom Gas und Licht an. Das Landstraßenlimit von 90 Kilometer pro Stunde sinkt auf Tempo 80. Auf Autobahnen gilt dann Tempo 110.
Die Benutzung beziehungsweise das Mitführen eines Radarwarners ist in der Schweiz laut ADAC verboten - wie übrigens in Deutschland auch. Es drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Das Verbot umfasst auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können. Ein solches Verbot gilt zwar ebenso in Deutschland. Während hierzulande aber entsprechend gezielte Kontrollen dem ADAC unbekannt sind, muss man in der Schweiz durchaus mit entsprechender Überwachung rechnen.
Selbst bei Warnwesten gelten höchst unterschiedliche Regeln. In Frankreich muss der Wagen mit mindestens einer reflektierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) ausgerüstet sein. Aber Mitfahrer müssen ebenfalls eine Weste tragen, sollten sie nach einem Unfall oder einer Panne das Kfz verlassen, sonst drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
Wer in Polen mit einem fremden Fahrzeug unterwegs sein, muss mit einer "Vollmacht" nachweisen können, dass er das Fahrzeug mit der Genehmigung des Halters führt. Das Papier muss von dem Halter, der sich aus den Fahrzeugpapieren ergibt, ausgestellt sein. Eine Beglaubigung ist nicht notwendig. Die "Vollmacht" darf in der Landessprache des Halters ausgestellt werden. "Es drohen sonst Bußgelder oder sogar die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs", sagt ADAC-Experte Maurer.
In eine Bußgeldfalle kann man auch in Griechenland tappen. Maurer sagt: "Rauchen im Auto ist dort verboten, sofern Kinder unter zwölf Jahren mit an Bord sind, und kostet bis zu 1.500 Euro und zwar unabhängig davon, wer im Fahrzeug raucht."
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