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Verkehrsunfall im Ausland - Protokolle durchschreiben lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn - Bei einem Unfall im Ausland sollten sich deutsche Autofahrer die Unfallprotokolle durchschreiben lassen. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.

Die polizeilichen Protokolle sind in vielen Ländern Grundlage für mögliche Schadenersatzansprüche. Sinnvoll sei auch, sich vor dem Urlaub den zweisprachigen Europäischen Unfallbericht für das jeweilige Land aus dem Internet zu besorgen und nach einem Unfall mit dem Unfallgegner auszufüllen.

Noch bevor die Polizei eintrifft, sollten die Unfallopfer Fotos machen, um Schäden zu dokumentieren, und Zeugenadressen aufschreiben. Bei Verletzungen sollten die Betroffenen sich ein Attest von einem Arzt ausstellen lassen.

Der Schadenersatzanspruch wird nach dem geltenden Recht des Unfalllandes geregelt. Daher empfiehlt der BVK, einen Anwalt zu beauftragen, der sich mit dem Recht in dem jeweiligen Land auskennt. Einige deutsche Kfz-Versicherungen bieten als Zusatz auch einen Auslandsfahrtenschutz an, der Schadenersatz nach deutschem Recht leistet.