Verbraucherschützer sind IGeL-Ärger auf der Spur
Stand: 01.09.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Düsseldorf - Gesetzlich Krankenversicherte zahlen immer mehr Behandlungen selbst. Ein wachsender Posten sind die so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klären Ärzte oft nicht ausreichend über diese Selbstzahler-Behandlungen auf.
Ihrem Unmut darüber können Krankenkassenmitglieder ab sofort auf dem neuen Internetportal www.igel-aerger.de Luft machen. IGeL sind Behandlungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zum Leistungskatalog der Kassen gehören.
Das können zum Beispiel die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung eines Glaukoms (Grüner Star), eine professionelle Zahnreinigung, die Bachblütentherapie oder verschiedene Impfungen vor einer Fernreise sein. Der Patient wird für diese Leistungen privat zur Kasse gebeten.
Verbraucherzentralen registrieren Druck in den Praxen
Der Arzt muss ihm vorher in einem persönlichen Gespräch Nutzen und Risiken erläutern, außerdem einen Vertrag mit ihm schließen und hinterher auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung abrechnen. Das entfalle jedoch vielfach, häufig fühlten sich Patienten im Behandlungszimmer unter Druck gesetzt und ärgerten sich hinterher, erläutert die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherschützer wollen auf dem Portal igel-aerger.de Beschwerden sammeln und Erfahrungen mit der Werbung in Arztpraxen zusammentragen. Den medizinischen Nutzen bewerten sie nicht, dafür steht unter anderem das Portal www.igel-monitor.de des GKV-Spitzenverbandes zur Verfügung. Getragen wird igel-aerger.de von der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz, finanziert wird es vom Bundesverbraucherschutzministerium.