Verbaucherschützer: Ergo muss Kunden entschädigen
Stand: 14.06.2011
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Berlin - Nach der Panne mit fehlerhaften Lebensversicherungsverträgen bei der Hamburg-Mannheimer verlangen Verbraucherschützer vom Mutterkonzern Ergo eine vollständige Entschädigung der Verbraucher. "Die Ergo wird es sich nicht erlauben können, auch nur einen Vertrag nicht rückwirkend zu korrigieren", erklärte Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV), gegenüber der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). "Sie darf das auch nicht aussitzen, indem sie wartet, bis die Kunden sich melden." Ergo hatte den Versicherten bei manchen im Jahr 2005 abgeschlossenen Verträgen höhere Verwaltungskosten berechnet, als in den Vertragsunterlagen angegeben war.