Vandalismusschäden zahlen Betroffene meist aus eigener Tasche
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 04.02.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Köln - Wer Opfer von Vandalismus wird, muss in der Regel selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. "Nur Brand- und Glasschäden sind von den Versicherungen meist abgedeckt", erklärt Hubert van Bühren von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungen im Deutschen Anwaltverein dem dpa-Themendienst. Auf allen anderen Schäden - wie demolierte Haustüren - bleiben Betroffene sitzen.
Sowohl bei der Gebäude-, der Auto- und auch der Hausratversicherung seien Glasbruch und Brandschäden abgedeckt, sagte van Bühren. Werde etwa ein Kinderwagen angezündet oder eine Scheibe eingeworfen, übernehme die entsprechende Versicherung die Kosten. Zu erheblichen Schäden kann es allerdings auch kommen, wenn Randalierer oder aggressive Jugendliche gegen Autos treten: Die Kosten für die Reparatur einer zerbeulten Motorhaube sei durch eine Vollkaskoversicherung in der Regel abgedeckt, sagte van Bühren.
Bei einer Teilkaskoversicherung gehe der Versicherte hingegen leer aus. Generell sollten Versicherte auch eine Anzeige erstatten. Das sei Voraussetzung für die Regulierung des Schadens, so der Experte.
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