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Vandalismus-Versicherung darf auf alle Mieter umgelegt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Braunschweig/Berlin - Die Kosten für eine Vandalismus-Versicherung sind Betriebskosten, die auf alle Mieter eines Hauses umgelegt werden dürfen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig hervor (Az.: 6 S 273/05[094]) hervor, auf die der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin in der Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" (Ausgabe 7/2010) hinweist.

Bereits das Amtsgericht hatte in erstes Instanz seine Entscheidung damit begründet, dass Vandalismus vergleichbar sei mit Einwirkungen von außen wie Unwetter, die durch Sachversicherungen abgedeckt werden können. Es bestehe lediglich der Unterschied, dass gegebenenfalls ein Dritter haftbar gemacht werden kann, wenn er dann zu ermitteln ist. Dies sei aber besonders in großen Wohnanlagen in der Regel nicht der Fall. Das Landgericht schloss sich dieser Auffassung an.