Urteil: Versicherungsmakler darf Boni an Kunden weitergeben
Stand: 24.10.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Frankfurt/Main - Ein freier Versicherungsmakler kann Provisionen eines Konzerns an seine Kunden weitergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main jüngst entschieden und gab damit einem Versicherungsvermittler recht, der gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geklagt hatte.
Der Kläger erhält für seine Vermittlung von Lebensversicherungen Provisionszahlungen, die er zum überwiegenden Teil an seine Kunden weitergeben will. Dies hatte die BaFin verhindern wollen und sich auf eine Verordnung des Versicherungsgesetzes von 1934 berufen. Die Kammer hält das Verbot der Bonigewährung für "zu unbestimmt".
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens wurde die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (Aktenzeichen: 9 K 105/11.F)