Urteil: Navi-Bedienung kann Versicherungsschutz kosten
Stand: 15.09.2011
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Potsdam - Wer während der Fahrt sein Navigationsgerät bedient und deshalb einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss damit rechnen, dass sein Versicherungsschutz zumindest gekürzt wird. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden.
In dem Fall hatte ein Mann sich verfahren und wollte mithilfe des Navis seine Position bestimmen. Dabei ereignete sich der Unfall. Der Mann sollte für den Mietwagen die Reparaturkosten selbst tragen.
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt sei grob fahrlässig. Der Autofahrer könne sich dann nicht mehr dem Verkehrsgeschehen mit voller Aufmerksamkeit widmen. Deshalb sei die Bedienung eines Navis nur bei Stillstand des Wagens zulässig. Damit bleibt der Mann auf dem Schaden sitzen. (Aktenzeichen: LG Potsdam 6 O 32/09)