Urteil: Kfz-Versicherung muss gestohlenes Navi ersetzen
Stand: 07.02.2011
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Hannover - Wird einem Autobesitzer bei einem Einbruch das fest eingebaute Navigationsgerät gestohlen, muss die Kfz-Teilkaskoversicherung die Kosten für ein Neugerät erstatten und darf den Kunden nicht auf den Kauf eines gebrauchten Ersatzgerätes aus dem Internet verweisen. Das hat das Amtsgericht Hannover (AZ: 547 C 4343/09) entschieden.
In dem Fall war ein mehr als 3.000 Euro teures Navi aus dem Wagen des Versicherten gestohlen worden, die Versicherung wies darauf hin, dass ein vergleichbares Navigationsgerät zu einem Preis von knapp 800 Euro im Internet erhältlich sei und wollte auch nur diesen Preis erstatten. Vor Gericht konnte sich die Versicherung damit nicht durchsetzen. Der Versicherte darf die Kosten für den Einbau eines vergleichbaren Ersatzgeräts durch seine Fachwerkstatt abrechnen.
Denn entsprechend günstigere Geräte aus dem Internet seien nicht ständig verfügbar, außerdem entsprächen sie kaum der Qualität des Ersatzgerätes und es gelten für sie auch keine vergleichbaren Garantiebedingungen. Außerdem würde sich eine Fachwerkstatt nach Meinung des eingeschalteten Sachverständigen auch kaum darauf einlassen, ein im Internet erworbenes Gerät einzubauen.