Urteil: Kfz-Schein besser nicht im Auto aufbewahren
Stand: 02.11.2010
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Henstedt/Ulzburg - Darf der Kfz-Schein kurzfristig, dauerhaft oder ständig im Fahrzeug liegen bleiben? Die Richter des Dortmund (Az. 2 O 245/09) bejahten diese Frage. "Nein!" urteilen jedoch deren Kollegen am Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 62/07). Der Bund der Versicherten rät aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung dazu, die Fahrzeugpapiere nicht im Auto zu lassen, um den Versicherungsschutz nicht erst zu gefährden.
Die Dortmunder Richter sehen keine wesentliche Gefahrerhöhung darin, wenn der Autofahrer den Kfz-Schein im Handschuhfach lässt. Auch grobe Fahrlässigkeit sei das nicht - auch dann nicht, wenn das Dokument für längere Zeit im Fahrzeug bliebe. Denn der Fahrzeugschein spiele bei einem Diebstahl hinsichtlich der Frage der Verwertung keine Rolle.
Dagegen sehen die Richter in Celle in der dauerhaften Verwahrung der Kfz-Papiere eine "grob fahrlässige Gefahrerhöhung". Der Schein im Handschuhfach könne Diebe sogar ermuntern, statt nur Teile aus dem Auto gleich das Fahrzeug zu entwenden. Im Übrigen werde damit die Sorgfaltspflicht "in hohem Maße außer Acht" gelassen. Auch wäre es für Diebe einfacher, das Auto über die Landesgrenzen zu bringen, wenn sie die Papiere hätten.
Dieses Urteil erlaubt es dem Versicherer nach Meinung des Bundes der Versicherten, im Falle des Diebstahls Leistungen zu kürzen. Besser ist es deshalb allemal, die Papiere nicht im Auto zu lassen.