Urteil: Hinterbliebenenrente trotz Sterbehilfe
Stand: 08.12.2014
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Kassel - Hinterbliebenenrente kann Angehörigen auch dann zustehen, wenn sie selbst Sterbehilfe geleistet haben. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundessozialgericht in Kassel gefällt.
Im konkreten Fall fiel ein Mann 2006 nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit ins Wachkoma. Nach fast vier Jahren entschied die Familie, die Magensonde entfernen zu lassen. Obwohl auch die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten feststellte, verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung der Frau des Toten die Leistungen für Hinterbliebene. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertritt in seinem Urteil vom Donnerstag eine andere Auffassung (AZ B 2 U 18/13 R).
Ansprüche bestehen bei "gerechtfertigtem Behandlungsabbruch"
Der Tote habe zu Lebzeiten erklärt, lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen. Deshalb handele es sich in dem Fall um einen gerechtfertigten Behandlungsabbruch, der kein Grund sei, die Leistungen nicht auszuzahlen. Damit bestätigten die Richter in Kassel Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.