Unwirksame Klauseln: Ex-Kunden der Allianz bekommen Geld zurück
Stand: 06.10.2010
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Hamburg - Ehemalige Kunden der Allianz, die eine Lebensversicherung bei dem Unternehmen gekündigt haben, können nach einem neuen Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf Rückzahlungen hoffen. Demnach seien die verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsbefreiung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam. Nach Angaben der Verbraucherzentrale waren die seit Juli 2001 von der Allianz verwendeten Klauseln Gegenstand des Verfahrens. Der Allianz steht die Möglichkeit offen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Kunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bei der Allianz gekündigt haben, können nun Nachschlag fordern, wie die Verbraucherzentrale erklärte. Der Rückkaufswert müsse neu berechnet werden, außerdem sei ein Stornoabzug nicht zulässig. "Wir schätzen, dass die Allianz mindestens 1,3 Milliarden Euro an ihre Ex-Kunden zu erstatten hat", sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale. Betroffene Kunden sollten sofort ihre Ansprüche anmelden, das Unternehmen werde seine ehemaligen Kunden nicht aktiv informieren.
Die Allianz Leben erklärte, noch liege das Urteil nicht vor, aber im Fall einer juristischen Niederlage stehe der Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) fest. Ein Sprecher erinnerte daran, dass der BGH erst 2001 eine Entscheidung zu den Rückkaufswerten getroffen habe. Die Unternehmen hätten diese Entscheidung berücksichtigt. Bei der Allianz werden für eine Kapitallebensversicherung über 50.000 Euro Abschluss- und Vertriebskosten von 1.055 Euro fällig, verteilt über fünf Jahre.
Die Stuttgarter Entscheidung steht in einer Kette von mehreren ähnlichen Urteilen, hieß es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring lägen entsprechende Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor. Das letzte Wort zu der umstrittenen Frage der Rückkaufswerte werde der Bundesgerichtshof haben. (Az.: LG Stuttgart 20 O 87/10)