Unwetterschäden an Haus und Auto: Welche Versicherung zahlt
Stand: 21.06.2013
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Hamburg - Blitze und Sturm, Regen und Hagel: Unwetter haben in vielen Regionen Deutschlands gewütet. Die Folge: Vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer oder demolierte Autos. Nicht immer komme die Versicherung für den Schaden auf, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Wann welche Police greift:
Überschwemmung: Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen nicht auf. Daher sind die vollgelaufenen Keller laut BdV in der Regel nicht versichert. Nur wenn der Kunde auch sogenannte Elementarschäden abgesichert hat, besteht Versicherungsschutz.
Sturm: Sturmschäden sind über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn nachweislich ein Sturm die Ursache war. Ein Sturm hat dabei mindestens Windstärke acht. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus wie abgedeckte Dächer. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.
Kfz-Versicherung: Sturm- und Hagelschäden am Auto sind mitversichert, wenn mindestens eine Kfz-Teilkaskoversicherung besteht. Haben Autobesitzer nur eine Haftpflichtversicherung, gehen sie leer aus. Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt hat ein solcher Schaden nicht.
Schäden durch Blitze: Schlägt ein Blitz in das Haus ein, und es bricht ein Feuer aus, ist der entstandene Schaden von der Versicherung gedeckt. Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die auf Blitzschlag beruhen, werden aber in der Regel nicht übernommen. Sie können jedoch bei mancher Hausversicherung zusätzlich versichert werden.