Unwetter: Versicherungen kalkulieren hohe Schäden ein
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 31.05.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Stuttgart - Die heftigen Unwetter in Südwestdeutschland haben zu vielen Schäden geführt, die die Versicherungsbranche hart treffen werden. Bei der Sparkassenversicherung (SV) dürften Schäden im mindestens zweistelligen Millionen-Euro-Bereich anfallen, sagte ein Sprecher am Montag in Stuttgart.
Konkrete Zahlen könne man aber erst am Dienstag nennen, wenn immer mehr Schadensmeldungen gekommen seien. Die Versicherung deckt als ehemaliger Monopolist immer noch etwa 70 Prozent der Gebäude in dem Bundesland mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung ab.
Auch die Württembergische Versicherung rechnet mit deutlich spürbaren finanziellen Folgen. Man erwarte ein "beträchtliches Schadensaufkommen", sagte ein Sprecher. Dabei verwies er auf zahlreiche vollgelaufene Keller, Zerstörungen auf Straßen und defekte Abwassersysteme. Allein am Montagvormittag habe es 450 Anrufe wegen Schadensmeldungenbei gegeben. Eine Prognose zur Gesamtschadenshöhe sei noch nicht möglich.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.