Unfallversicherung zahlt auch für Extremsport-Unfälle
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 24.07.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Unfälle bei Extremsportarten sind über eine private Unfallversicherung abgedeckt. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam. Wer sich bei einem Tandem-Fallschirmsprung, bei einer Rafting-Tour oder beim Tauchen verletzt, erhält die im Vertrag vereinbarten Leistungen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hingegen Motorsport und damit verbundene Rennen oder Sportfliegen. In vielen Verträgen sind außerdem Leistungen für Reisende enthalten. Der Unfallversicherer übernimmt dann auch die Bergungskosten, den Transport ins Krankenhaus sowie den Rücktransport nach Hause. Mehrkosten, die mitreisenden Angehörigen durch den ungeplanten Reiseverlauf entstehen, beispielsweise Übernachtungs- und Umbuchungskosten, können - je nach Vertrag - auch mit abgedeckt sein. Durch einen Unfallversicherungsvergleich lassen sich häufig passende Tarife finden.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung entweder mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende oder nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht. Dann ist eine Kündigung auch unterjährig möglich. Aber auch hier gilt eine Frist von vier Wochen.