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Unfallversicherung: Versicherter kann neutrales Gutachten verlangen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Karlsruhe - Zweifelt ein Versicherungsnehmer den von der Versicherung festgestellten Invaliditätsgrad an, muss er einer erneuten Untersuchung durch einen von der Versicherung bestimmten Arzt nicht zustimmen. Statt dessen kann er einen neutralen Gutachter verlangen, wie der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 181/07) entschieden hat.

In dem verhandelten Fall war ein Mann von einer Leiter gestürzt und hatte sich schwerste Rückenverletzungen zugezogen. Nachdem es zum Streit um den Invaliditätsgrad gekommen war, lehnte der Mann es ab, sich erneut von einem durch die Versicherung beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Daraufhin warf die Versicherung dem Mann eine Obliegenheitsverletzung vor und bewilligte keine Leistungen.

Das aber geht nach Meinung der Bundesrichter nicht. Der Versicherte dürfe sanktionslos die Prüfung durch einen erneut von der Versicherung bestimmten Arzt ablehnen. Dies sei keine Obliegenheitsverletzung. In der Folge verwiesen die Richter den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück. Diese bestimmt nun einen neutralen Sachverständigen mit der nochmaligen Untersuchung des Verunglückten.