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Unfallversicherung: Schadensmeldung sollte nur sichere Fakten enthalten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Koblenz - Unfall ist nicht immer gleich Unfall. Zumindest gilt das oft für die private Unfallversicherung. Denn im Schadensfall legen die Versicherungsunternehmen den Begriff in der Regel eng aus. Das heißt: Details können darüber entscheiden, ob sie am Ende wirklich für den Schaden aufkommen oder nicht. Wer seiner privaten Unfallversicherung also eine Schadensmeldung schickt, sollte dabei nur die wesentlichen und sicheren Fakten nennen.

Damit der Versicherer den Unfall als Schadensfall akzeptiert, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Ein Ereignis muss plötzlich auftreten, von außen auf den Körper des Versicherten einwirken und so seine Gesundheit schädigen. Bei der Definition geht es um Kleinigkeiten: Wer einfach stolpert und sich den Fuß verletzt, erhält kein Geld. Wer aber über ein plötzlich auftretendes Hindernis fällt, bekommt in der Regel Zahlungen.