Unfallversicherung deckt nicht jeden Sturz auf der Skipiste
Stand: 21.01.2015
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Berlin - Nicht jeder Unfall beim Skifahren ist automatisch durch eine private Unfallversicherung gedeckt, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) feststellt.
Die Versicherer erkennen Unfallverletzungen nur dann als Leistungsfall an, wenn die Verletzung durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis entstanden ist.
Ein Versicherungsfall ist es, wenn eine "Einwirkung von außen" festgestellt wird
Ein Beispiel: Wer sich bei einem Manöver auf der Piste das Bein so verdreht, dass er sich eine Knieverletzung zuzieht, geht bei seiner Unfallversicherung wahrscheinlich leer aus. Stürzt der Skifahrer aber und bricht sich durch den Kontakt mit der Skipiste die Knochen, gilt dies als Leistungsfall. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 29/09). Demnach kann der Aufprall auf den harten Boden als ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis gelten.
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