Unfallrisiko steigt ab 25 Grad deutlich an

Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 23.07.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
München - Jeder siebte Verkehrsunfall mit Verletzten ereignet sich an heißen Sommertagen mit Temperaturen von 25 Grad und mehr. Das hat die ADAC Unfallforschung in einer aktuellen Untersuchung ermittelt. Hauptursache sind vor allem Fahrfehler, die durch mangelnde Konzentration verursacht wurden - wie etwa das Missachten der Vorfahrt, das Übersehen des Gegenverkehrs oder der Zusammenstoß mit vorausfahrenden Autos.
Während der Anteil konzentrationsrelevanter Unfälle an kälteren Tagen, d.h. bei Temperaturen von weniger als 15 Grad bei 47 Prozent liegt, steigt er im Sommer auf 63 Prozent an.
Die Experten der ADAC Unfallforschung raten Autofahrern die Hitzegefahr nicht zu unterschätzen. Der Rat viel zu trinken (drei Liter Wasser, Schorle oder Tee) ist zwar nicht neu - kann aber dennoch Leben retten. Warnzeichen für eine zu geringe Flüssigkeitsaufnahme sind Kopfschmerzen oder Schwindel, die umgehend zu einer Pause und zur Flüssigkeitsaufnahme führen sollten. Bei längeren Fahrten, etwa in den Urlaub, sind regelmäßige Zwischenstopps im Schatten und leichte Gymnastikübungen sinnvoll, um Geist und Körper wieder in Schwung zu bringen.
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Sie brauchen keine zusätzliche Reisehaftpflichtversicherung, wenn Ihre Privathaftpflicht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte gilt und Mietsachschäden in Hotels oder gemieteten Ferienunterkünften mit absichert. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen gibt Ihnen darüber Auskunft. In aller Regel sollten Sie mit einem aktuellen Privathaftpflichttarif ausreichend versichert sein. Selbst günstige Basistarife versichern heute weltweite Auslandsaufenthalte für mindestens ein Jahr.
Sollten Sie noch keine Privathaftpflicht haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Reise eine Reisehaftpflicht abzuschließen – oder besser gleich eine Privathaftpflicht, denn damit sind Sie im Haftungsfall rund um die Uhr weltweit geschützt.
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Außerhalb Ihres Hauses sind folgende Rohre auf dem versicherten Grundstück durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:
- Wasserzuleitungsrohre
- Heizungsrohre (Warmwasser-, Wärmepumpen-, Dampf- oder Solarheizung, Klimaanlage)
Erstattet werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden. Die Rohre müssen zur Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und Ihrer Verantwortung unterliegen.
In leistungsstarken Tarifen sind die genannten Rohre auch außerhalb des Gebäudes versichert, zum Beispiel bis zur Straßenmitte.
Für Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Hauses auf Ihrem Grundstück oder außerhalb Ihres Grundstücks befinden, brauchen Sie ebenfalls eine zusätzliche Klausel im Vertrag, damit der Versicherer bei Schäden an den Rohren durch Bruch oder Frost zahlt.
Bedingung ist auch hier, dass Sie für die Rohre verantwortlich sind (zum Beispiel keine ausschließlich gewerblich genutzten Rohre) und diese der Entsorgung Ihres Hauses dienen.
Über unseren Verivox-Vergleichsrechner können Sie genau die Leistungen für Rohrleitungen auswählen, die Sie benötigen.